Für die Durchführung von Caterings und Veranstaltungen durch Top Kosher & Gourmet GmbH
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Unterschrift anerkannt und sind Bestandteil des Vertrages. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen.
Die Reservierung von Bankett- und Ausstellungsräumen, die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen sind für Top Kosher & Gourmet GmbH und für den Besteller bindend, wenn der Besteller eine Kopie der Reservierungsbestätigung als alleinverantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der in der Auftragsbestätigung bestimmten Frist an Top Kosher & Gourmet GmbH zurückgegeben hat. Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer behalten wir uns eine Änderung der Preise vor.
2. Optionen
Wird der Vertrag innerhalb der in der Auftragsbestätigung bestimmten Optionszeit nicht geschlossen, so kann Top Kosher & Gourmet GmbH die bis dahin reservierten Kapazitäten bzw. Räumlichkeiten anderweitig vermieten.
3. Preisregelungen
Die Mieten für Lieferungen und Leistungen werden bei Absprache der Veranstaltungen festgelegt. Wenn Top Kosher & Gourmet GmbH seine Leistungen über die vereinbarte Veranstaltungsdauer hinaus erbringt, wird ein Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises fällig.
4. Zweckbindung
Alle Leistungen von Top Kosher & Gourmet GmbH dürfen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck in Anspruch genommen werden. Alle dem Vertragspartner zustehenden Leistungen sind in den schriftlichen Vereinbarungen abschließend beschrieben.
5. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet gegenüber Top Kosher & Gourmet GmbH auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen, sowie für den Ersatz für Verluste und Beschädigungen, die durch Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne daß es eines Verschuldensnachweises bedarf.
6. Leistungsänderung
Top Kosher & Gourmet GmbH ist berechtigt, vereinbarte Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen.
7. Absagen
a) Veranstaltungsverträge können durch beide Parteien in schriftlicher Form bis spätestens 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin gemäß nachstehender Staffel kostenlos gekündigt werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang beim jeweiligen Vertragspartner. Kostenlose Stornierung ist danach möglich:
bei Veranstaltungen bis 50 Personen bis maximal 2 Wochen vor
Veranstaltungstermin,
bei Veranstaltungen bis 100 Personen bis maximal 3 Wochen vor
Veranstaltungstermin,
bei Veranstaltungen bis 150 Personen bis maximal 4 Wochen vor
Veranstaltungstermin,
bei Veranstaltungen über 150 Personen bis maximal 6 Wochen vor
Veranstaltungstermin.
b) Werden die bestellten Leistungen zeitlich nach den oben unter a) genannten Fristen storniert, schuldet der Veranstalter 50 % des Preises der vereinbarten Leistungen (z.B.: Speisen).
c) Sämtliche Sonderleistungen (Leistungen Dritter, die der Caterer für den Kunden gebucht hat) sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt zu 100 % vergütungspflichtig.
Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden bzw. geringere Aufwendungen Top Kosher & Gourmet GmbH nachzuweisen.
8. Teilnehmerzahl
Der Veranstalter hat Top Kosher & Gourmet GmbH die garantierte Personenzahl bei Veranstaltungen bis 50 Personen sieben Tage, bei Veranstaltungen über 50 Personen 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Bei einer Reduzierung der für ein gemeinsames Essen gemeldeten Teilnehmer innerhalb dieser Fristen schuldet der Veranstalter den vereinbarten Preis für die volle Anzahl der bestellten Gedecke.
9. Haftung
Top Kosher & Gourmet GmbH haftet außerhalb der Regelung der §§ 701 ff. BGB nur für abhanden gekommene oder beschädigte Sachen des Veranstalters und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden, wenn unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.
10. Dekorationsmaterial, Ausstellungs- und sonstige Gegenstände des
Veranstalters
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen am Eigentum von Top Kosher & Gourmet GmbH ist ohne Zustimmung von Top Kosher & Gourmet GmbH nicht gestattet. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, daß derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Top Kosher & Gourmet GmbH kann hierfür entsprechende Nachweise verlangen.
Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind mit Top Kosher & Gourmet GmbH eine Woche vor der Veranstaltung abzustimmen. Die sachgerechte Versicherung von Ausstellungsstücken obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Top Kosher & Gourmet GmbH kann den Nachweis der Versicherung verlangen.
11. Drittleistungen
Soweit Top Kosher & Gourmet GmbH für den Veranstalter technische oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen lässt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Top Kosher & Gourmet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und Aufbau von Waren und sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden.
12. Rücktrittsrecht
Top Kosher & Gourmet GmbH behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn :
a. eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung auch nach Anmahnung nicht geleistet wird.
b. höhere Gewalt oder andere von Top Kosher & Gourmet GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
c. Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen ( z.B. Personen oder Zweck) gebucht wurden.
d. begründeter Anlass zu einer Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Cateringleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Top Kosher & Gourmet GmbH zuzurechnen ist.
Bei Rücktritt von Top Kosher & Gourmet GmbH aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Schadenersatzansprüche von Top Kosher & Gourmet GmbH bleiben unberührt.
13. Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung.
14. Zahlungen, Verzug, Aufrechnung
Vergütungen und Vorschußanforderungen von Top Kosher & Gourmet GmbH sind nach Rechnungsstellung sofort zahlbar. Top Kosher & Gourmet GmbH erhebt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5% über dem Basissatz nach § 1 des Diskont-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998. Eine Aufrechnung durch den Veranstalter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Schriftform
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen lediglich diese eine Seite. Nachträgliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
17. Schlußbestimmung
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
Stand: Dezember 2009